In Leimersheim war eine größere Menge Leinsamen, 40 Malter, also etwa 6000 Liter, eingetroffen, die illegal über die Rheingrenze gebracht werden sollte. Vermutlich hatten auch in Leimersheim stationierte Zollbeamte davon gehört und dies ihrem Vorgesetzten Bourgeois mitgeteilt. Er wollte wohl die Gelegenheit nutzen und die Leimersheimer Schmugglervereinigung überführen. Denn der schnelle und heimliche Transport einer so großen Warenmenge brauchte zahlreiche Helfer. So versetzte er die Zollstationen hier und in den benachbarten Orten in Alarmbereitschaft und ließ den Rhein bei Leimersheim besonders streng überwachen.
Wie aus den Gerichtsakten zu entnehmen ist, hat sich der Vorfall im Wesentlichen so zugetragen: In der Nacht zum 15. November wollte eine Zollpatrouille von fünf bis sechs Mann den Rhein bei Leimersheim von einem Boot aus überwachen, wurde aber angeblich durch die starke Strömung auf die rechtsrheinische Seite abgetrieben. Dort versteckten sich die Zöllner in einem Weidengebüsch und beobachteten die linke Rheinseite. Dies widersprach zwar dem Grenzabkommen zwischen Baden und Frankreich, doch weil sie von hier aus den Rhein besser überwachen konnten und in der Hoffnung auf eine besondere Gratifikation, setzten sich die Zollgardisten über die Vorschriften hinweg. Tatsächlich konnten sie bald das bei den Schmugglern übliche Signal, ein Feuerzeichen, beobachten. Wenig später sahen sie ein Boot den Rhein überqueren und am badischen Ufer anlegen. Fünf Männer seien an Bord gewesen, die begannen, die Säcke mit Leinsamen zu entladen. Dabei wurden sie von den Zöllnern gestellt, die versuchten die Schmuggler zu verhaften. Da fielen vom Rheindamm her plötzlich Schüsse. Eine Kugel tötete den Zollgardisten Holländer, zwei weitere Zöllner wurden an Arm und Schulter schwer verletzt. Angesichts dieser Situation zogen sich die Gardisten überstürzt zurück, ihren toten Kameraden ließen sie auf dem badischen Ufer liegen und ruderten auf die pfälzische Seite. Hier schlugen sie Alarm und informierten sofort Kapitän Bourgeois, der die erforderlichen Maßnahmen einleitete. Er alarmierte die zuständige Gendarmerie in Rheinzabern und beauftragte den Friedensrichter von Kandel, zu dessen Gerichtsbezirk Leimersheim gehörte, mit der Aufklärung des Falles.
Auf der badischen Seite wurde der tote Zollgardist Holländer am nächsten Tag gefunden. Er ist im Totenbuch der Gemeinde Linkenheim eingetragen mit der Bemerkung: "auf hiesiger Gemarkung nachmittags zwei Uhr am Rhein geschossen gefunden". Dies wurde von Schultheiß und Pfarrer bestätigt und hinzugefügt, dass er bereits am 17. November mit höherer Erlaubnis begraben wurde. Hier stellt sich die Frage, weshalb man den toten Zöllner nicht den französischen Behörden übergab. Vermutlich hatten diese keinen Antrag gestellt, damit die Grenzverletzung durch den französischen Zoll nicht offenkundig wurde.
Text: Anton Kuhn
Quellen:
Weschler, André: Die Schmuggleraffäre zu Leimersheim, Typoskript.
Kuhn, Anton: Die Schmuggleraffäre zu Leimersheim 1811-1814, Hrg.: Gemeinde Leimersheim 2011
Marthaler Ernst, Leimersheim - Die Geschichte eines pfälzischen Dorfes am Rhein, Hrg.: Gemeinde Leimersheim 2002
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