Beruf(e):
Hufschmied
Geburtsdatum: 1768
Geburtsort: Autersheim (Ottersheim bei Landau), Departement Mont-Tonnerre
Sterbedatum (Todestag): 20.10.1812
Sterbeort: Straßburg
Wohnort(e):
Autersheim, Departement Mont-Tonnerre, Leimersheim
[Die Schmuggleraffäre zu Leimersheim]
Johann Ziemer gehörte zu der "Schmugglervereinigung", die das "Schmugglerkreuz" für den damals neuen Friedhof in Leimersheim gestiftet hat.. Auf dem Sockel ist er als "J. Zimer" eingekerbt. Er war Hufschmied in Leimersheim, stammte aber aus "Autersheim" (Ottersheim bei Landau) und war im Jahre 1791 nach Leimersheim gekommen, während sein Bruder sich im Nachbarort Neupotz niederließ.. Im gleichen Jahr heiratete er Maria-Elisabeth Lösch, die ihm eine Tochter schenkte, aber noch vor 1793 verstarb. Im Dezember 1794 heiratete er dann Maria-Barbara Marthaler, die ihm bis zum 14.11.1811 acht Kinder gebar und erneut schwanger war.
In der Gerichtsakte wird er so beschrieben: Er war 43 Jahre alt, 176 cm groß, hatte kastanienbraunes Haar und Augenbrauen, eine kahle Stirn und graue Augen. Seine Nase war eher klein, sein Mund mittelgroß. Er hatte ein rundes Kinn und ein ovales, etwas pockennarbiges Gesicht.
Nach der gescheiterten Schmuggelaktion am 14.11.1811 wurde er als Hauptverdächtiger mit 11 Gefährten verhaftet und bereits in Leimersheim intensiv von dem zuständigen Friedensrichter Jean-Louis Müller aus Kandel verhört, der dann die Überführung der Schmugglergruppe in das Gefängnis nach Straßburg veranlasste.
Fast ein Jahr später, am 15.10.1812, stand Ziemer dann mit zehn Leidensgefährten, J. Schardt war im Januar an Faulfieber gestorben, in Straßburg vor Gericht. Das Oberzollgericht (Cour prévotale des douanes de Nancy) verurteilte ihn als einzigen für die schwere Straftat der Schmuggelei (40 Sack Leinsamen), verbunden mit Zusammenrottung und dem Gebrauch der Schusswaffe mit der Folge der Ermordung des Zöllners Holländer und der schweren Verwundung zweier Zollgardisten zum Tode.
Eine Besonderheit ist in diesem Zusammenhang allerdings zu beachten: Auf der Gerichtsakte über diesen Prozess findet sich ein großer Schriftzug mit roter Tinte: "Morts pour tous les braves" (übersetzt: gestorben für all die Tapferen). Demnach schätzte vermutlich der Gerichtsschreiber Ziemer als einen Mann ein, der die Schuld für das Verbrechen auf sich nahm und so seine Gefährten vor einer härteren Strafe bewahrte.
Ob auch badische Helfer der Schmuggler an der Schießerei beteiligt waren, wurde von dem Gericht nicht geprüft.
Das Urteil wurde bereits am 20.10.1812 mit der Guillotine auf dem Großen Platz von Straßburg vollstreckt.
Der Bürgermeister von Leimersheim erhielt eine schriftliche Bestätigung des Todes von J. Ziemer.
Seine Familie mit den zahlreichen Kindern in Leimersheim durfte sicherlich die Solidarität der Gemeinde erfahren, da man wohl wusste, dass er durch sein Schuldeingeständnis die Gefährten geschützt hatte.
Text: Anton Kuhn
Quelle: Anton Kuhn, "Die Schmuggleraffäre zu Leimersheim" (2011)